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Finanz Online: Lohnzettel 2017?

  • achimkofler
  • 1. Mai 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Eine Arbeitnehmerveranlagung ist möglich, sobald der Jahreslohnzettel des Arbeitgebers beim Finanzamt aufliegt. In der Regel geschieht das zwischen Januar und Februar im darauffolgenden Jahr.

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, den Jahreslohnzettel bis Ende Februar einzureichen. Ab dem Veranlagungsjahr 2017 finden Sie Ihren Lohnzettel im Menüpunkt Daten-übermittlungen. Die Lohnzettel der Jahre davor, 2016 und älter, finden Sie nach wie vor im Steuerakt. Hier finden Sie auch Ihren Kirchensteuerbeitrag, diverse Spenden und Mitgliedsbeiträge.

Seit 2017 wird in Österreich die antragslose Arbeitnehmerveranlagung automatisch durchgeführt.

Diese erfolgt dann automatisch, wenn in den Vorjahren keine Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen eingereicht wurden und wenn bis Ende Juni keine Veranlagung für das Vorjahr durchgeführt wurde. Ist eine Pflichtveranlagung vorgesehen oder sind zwei Dienstverhältnisse parallel aufrecht gewesen, kann der Steuerausgleich für dieses Jahr nicht antragslos durchgeführt werden.

Steuerberatung Brodegger

Mag. Katharina Brodegger

Italiener Straße 10b, 9500 Villach

Tel. 04242/24 905 Fax-DW 20

kanzlei@brodegger.net


 
 
 

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