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Erben ohne Streit

  • achimkofler
  • 1. Mai 2018
  • 1 Min. Lesezeit

... das wünschen sich alle Leute, die zu uns in die Kanzlei kommen. Jeder kann zu Lebzeiten in geeigneter Weise dafür vorsorgen! Dazu gehört zunächst die Information über die Rechtslage, falls kein Testament vorhanden ist. Wer damit nicht einverstanden ist, kann die Sache selber in die Hand nehmen. Dazu gehört die Überlegung, wer was und wann von den irdischen Gütern bekommen soll. Vertragliche Regelungen mit sofortiger Eigentumsverschiebung können optimalerweise mit Regelungen über künftige Erb- und Pflichtteilsansprüche kombiniert werden. Das Pflichtteilsrecht hat eine gewisse Ausgleichsfunktion. Testament und Pflichtteilsverzichtsvertrag sind hervorragende Instrumente, um Streit zwischen künftigen Erben oder Pflichtteilsberechtigten untereinander zu vermeiden. Wichtig ist, dass diese Regelungen rechtzeitig angegangen werden.

Auch eine Besprechung innerhalb der Familie ist angeraten, sie dämpft bisher unausgesprochene Erwartungen und fördert den familiären Frieden. Ein Hinausschieben auf spätere Zeiten bringt normalerweise nur Unruhe für den Betroffenen selber und löst eine potenzielle Streitlage nicht. Eine erste Rechtsauskunft bei uns ist übrigens kostenlos.


 
 
 

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