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Steuerliches von Maturabällen

 

Mit dem Beginn der Ballsaison stellt sich die Frage, wie Maturabälle bzw. Schulbälle steuerlich zu behandeln sind und ob dafür Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht bestehen. Zuletzt wurde oft die Gründung eines gemeinnützigen Vereins empfohlen. Diese Lösung birgt aber Fallen, da die Gemeinnützigkeit nicht erreicht wird, wenn die Einnahmen zur Finanzierung der Maturareise herangezogen werden. Die Unterstützung bedürftiger Schüler ist aber möglich. Wenn der Schulball z. B. vom Elternverein durchgeführt wird ist darauf zu achten, dass die Durchführung in den Statuten des Vereines vorgesehen ist. Zu beachten ist auch, ob es ein großes oder kleines Vereinsfest darstellt, denn ein großes Vereinsfest wäre eine begünstigungsschädliche Tätigkeit. Eine Ausnahmegenehmigung muss beim Finanzamt beantragt werden. Bei Gewinnen über 10.000 Euro aus einem Schulball fällt bei einem Verein auch Körperschaftsteuer an. Es besteht die Möglichkeit, die Organisation und Durchführung eines Schulballes an ein Personenkomitee zu übertragen. Dieses stellt eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht dar, welche nur für diesen Zweck gegründet wird und mit der Durchführung des Balles wieder endet.

 

Steuerberatung Brodegger

Mag. Katharina Brodegger

Italiener Straße 10b, 9500 Villach

Tel. 04242/24 905  Fax-DW 20

kanzlei@brodegger.net

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