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Erbrecht neu 2017

 

Mit 1. Jänner 2017 treten etliche Änderungen im Erbrecht in Kraft, welche für alle Todesfälle ab diesem Datum gelten: den Erbteil eines vorverstorbenen Elternteiles erhält bei gesetzlicher Erbfolge der Ehepartner des Verstorbenen. Der länger lebende Partner wird Alleinerbe, auch wenn es Geschwister und andere Seitenverwandte des Verstorbenen gibt! Ohne jegliche Verwandtschaft erbt unter bestimmten Voraussetzungen ein Lebensgefährte. Dieser bekommt ansonsten unter bestimmten Voraussetzungen ein Wohnrecht befristet auf ein Jahr. Wer als Nahestehender kostenlos Pflegeleistungen erbracht hat, erhält einen Abgeltungsanspruch gegen den Nachlass (Pflegevermächtnis). Die Testamentserrichtung unterliegt strengeren Kriterien. Bei testamentarischer Erbfolge haben Eltern des Verstorbenen kein Pflichtteilsrecht mehr. Enterbungsmöglichkeiten wurden erweitert. Pflichtteilsauszahlungen können gestundet werden. Für Auslandsbezug in der Staatsbürgerschaft oder bei Vermögenswerten gibt es bereits seit 17. August 2015 Änderungen, die auch auf testamentarische Anordnungen Einfluss haben! Die Überprüfung bereits vorhandener Testamente wird dringend angeraten und von den Notaren kostenlos angeboten!

Milz & Partner

Öffentlicher Notar

9500 Villach, Widmanngasse 43

T: +43 4242/25234 • F: +43 4242 25234-8

milz@notar.atwww.notar-milz.at

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