top of page

Mag. Katharina Brodegger

Steuerreform 2015/2016
 

Kernstück der Steuerreform soll die Entlastung von kleinen und mittleren Einkommensbeziehern, Pensionisten, Familien und Pendlern sein. Erreicht wird das durch die Senkung des Eingangssteuersatzes von
36,5 % auf 25 % und sechs Tarifstufen anstelle von bisher drei Tarifstufen. Jahreseinkommen bis zu € 11.000 bleiben wie bisher steuerfrei. Diese Geringverdiener profitieren ab 1. Jänner 2016 von der erhöhten Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen (Negativsteuer). Einkommen zwischen € 2000 und € 3000 brutto pro Monat weisen die höchste prozentuelle Steuerersparnis auf. Der Kinderfreibetrag verdoppelt sich auf € 440, im Falle des Splittings auf beide Elternteile können € 600 beantragt werden. Der Verkehrsabsetzbetrag wird auf € 400 erhöht, gering verdienende Pendler haben künftig Anspruch auf einen erhöhten Verkehrsabsetzbetrag von € 690. Freiwillige Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherungen und Ausgaben zur Schaffung oder Sanierung von Wohnraum können jedoch nur noch bis 2020 abgesetzt werden. Neue Verträge ab 1. Jänner 2016 sind gar nicht mehr absetzbar. Davon unberührt und weiter absetzbar bleiben die freiwillige Weiterversicherung und der Nachkauf von Versicherungszeiten.

Steuerberatung Brodegger
Mag. Katharina Brodegger
Italiener Straße 10b, 9500 Villach
Tel. 04242/24 905  Fax-DW 20
kanzlei@brodegger.net

bottom of page